Obligatorische Neuverhandlung des Mindestlohns im Jahr 2024
Obligatorische Neuverhandlung des Mindestlohns im Jahr 2024 Gemäß Art. 164 des Gesetzes 53/2003 über das Arbeitsgesetzbuch können Unternehmen den Mindestlohn in der Wirtschaft für bestimmte Arbeitnehmer nicht mehr beibehalten und sind verpflichtet, ihn ab dem 1. Januar zu erhöhen , 2024. Somit kann eine Person 24 Monate nach der Beschäftigung nicht mehr