Gemäß dem Gesetz 169/08 vom Oktober 2019 wurde die Verpflichtung zur Verwendung des Stempels in Bezug auf staatliche Institutionen wie folgt beseitigt:
- auf Erklärungen, Anträgen, Verträgen oder anderen Dokumenten oder Dokumenten, die öffentlichen Einrichtungen oder Behörden vorgelegt oder in Bezug auf öffentliche Einrichtungen oder Behörden ausgestellt oder abgeschlossen wurden;
- auf Dokumenten oder anderen Dokumenten, die in der Beziehung zwischen ihnen und den natürlichen Personen, den juristischen Personen des Privatrechts, den juristischen Personen ohne Rechtspersönlichkeit ausgestellt wurden.