Tag-Archiv: ANAF

Meldepflicht für das Geschäft elektronischer Geräte

Nach OPANAF 627/2018 über das Verfahren zur Übertragung von Daten, wenn Sie Ihre elektronische Fiskalkasse vor dem Inkrafttreten der Verpflichtung, sie zu benutzen erworben hat, dh 2018.11.01, muss es die XML-Datei auf elektronischen Weg zu Abstand, spätestens bis zum 20. des folgenden Monats

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