Das RO E-TVA-System

Das RO E-TVA-System

Ab dem 1. Juli 2025 besteht für Steuerpflichtige die Verpflichtung, auf die von der ANAF versandten Compliance-Mitteilungen zu reagieren, wenn erhebliche Unterschiede zwischen den in der vorab ausgefüllten RO e-TVA-Erklärung ausgefüllten Werten und den Werten festgestellt werden, die der für Mehrwertsteuerzwecke registrierte Steuerpflichtige in der Mehrwertsteuererklärung ausgefüllt hat.

Das RO e-TVA-System erfordert die Erstellung einer vorab ausgefüllten Mehrwertsteuererklärung durch ANAF. unter Verwendung der aus den SAF-T-Erklärungen gesammelten Daten, e-Rechnung, E-Transport, D394 und Registrierkassen. Diese Erklärung wird dem Steuerpflichtigen bis zum 5. des Monats nach Ablauf der gesetzlichen Frist für die Einreichung der Mehrwertsteuererklärung zugesandt.

In der Situation, in der sie sich identifizieren signifikante Unterschiede Zwischen den durch die vorausgefüllte RO e-TVA-Erklärung vorausgefüllten Werten und den Werten, die der für Mehrwertsteuerzwecke registrierte Steuerpflichtige in der Mehrwertsteuererklärung ausgefüllt hat, benachrichtigt ANAF den Steuerpflichtigen auf elektronischem Wege

Von signifikante Unterschiede Unter Werten versteht man Werte, die die Signifikanzschwelle überschreiten, die die kumulativen Bedingungen von erfüllt mindestens 20 % prozentualer Anteil und ein absoluter Wert von mindestens 5.000 Lei, ergibt sich aus dem Vergleich der in den Zeilen des vom Steuerpflichtigen eingereichten Mehrwertsteuerberichts eingegebenen Werte mit denen, die den Zeilen des vorausgefüllten RO e-TVA-Berichts entsprechen.

Beginnend mit dem 1. Juli 2025 (bzw. 1. August 2025 für Mehrwertsteuer bei der Sammlung), Der Steuerzahler hat die Verpflichtung:

  • An HALTEN die erhaltene Benachrichtigung;
  • An eine begründende Antwort senden auf elektronischem Weg innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der Mitteilung;
  • etwaige Fehler zu korrigieren bzw Erklärungen, Dokumente oder unterstützende Argumente bereitzustellen.

Gemäß der geltenden Gesetzgebung (OG 70/2024) führt die Nichterfüllung der Pflicht zur Beantwortung der Compliance-Meldung zu folgenden Sanktionen:

  • zwischen 1.000 und 2.500 Lei für natürliche und andere juristische Personen;
  • zwischen 2.500 und 5.000 Lei für mittlere Steuerzahler;
  • zwischen 5.000 und 10.000 Lei für große Steuerzahler.

Steuerzahler, die nicht antworten oder unvollständige Antworten geben, können als Steuerzahler mit hohem Steuerrisiko eingestuft werden, was bedeutet:

  • erhöhte Wahrscheinlichkeit, für die Steuer- oder Betrugsbekämpfungskontrolle ausgewählt zu werden;
  • Risiko, dass man davon ausgeht, dass die Gefahr einer ungerechtfertigten Mehrwertsteuerrückerstattung besteht;
  • erhöhtes Risiko der Blockierung der Mehrwertsteuerrückerstattung und Sonderüberwachung.
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