Erhöhung der Mehrwertsteuerbefreiungsgrenze von 300.000 Lei auf 395.000 Lei Conf. OG 22/2025

Gemäß der Regierungsverordnung 22/2025 gilt ab dem 1. September 2025 Die Obergrenze der Mehrwertsteuerbefreiung wird von 300.000 Lei auf 395.000 Lei erhöht.

Die „Schonfrist“ von einem Monat für die Beantragung der umsatzsteuerlichen Registrierung entfällt.

Durch die neuen Änderungen müssen sich Steuerpflichtige, die die Mehrwertsteuerbefreiung anwenden, an dem Tag, an dem sie die Obergrenze überschreiten, für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen.

Die Mehrwertsteuer wird ab der Transaktion erhoben, die zur Überschreitung der Mehrwertsteuerbefreiungsgrenze führt.

Die 10-Tage-Frist verschwindet Für Registrierungsformalitäten - Die Verpflichtung greift sofort ein.

Rechnungen ohne Mehrwertsteuer Das führte zur Decke der Decke muss korrigiert werden, damit die Berechtigten das Vorsteuerabzugsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen ausüben können.

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