Vorvollständige E-TVA-Siedlung

Vorvollständige E-TVA-Siedlung

Das RO e-TVA-System ist das elektronische System, das automatisch den vorab ausgefüllten Kontoauszug erstellt. Dies bedeutet, dass die Behörden Daten und Informationen aus anderen bereits funktionierenden IT-Anwendungen wie E-Rechnung, SAF-T, Registrierkassen und E-Transport nutzen und so die Überprüfung und Überwachung von Daten in Echtzeit erleichtern.

Die vorab ausgefüllte RO e-TVA-Erklärung wird für jeden Steuerberichtszeitraum bis einschließlich zum 5. des Monats, der auf die gesetzliche Frist für die Einreichung der Mehrwertsteuererklärung folgt, an Steuerpflichtige gesendet, die für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind.

Die vorab ausgefüllte RO e-TVA-Erklärung wird am 1. August 2024 für Operationen umgesetzt, die ab dem 1. Juli 2024 durchgeführt werden von steuerpflichtigen Personen, die für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind.

In der Situation, in der signifikante Unterschiede zwischen den vorkennenden Werten durch die vorkompetierende RO E-TVA und den von der steuerpflichtigen Person verfüllten Werte identifiziert werden über die Umsatzsteuererklärung umsatzsteuerlich registriert, Anaf benachrichtigt die steuerpflichtige Person mit elektronischen Mitteln.

Durch signifikante Unterschiede werden die Werte verstanden, die die Bedeutungschwelle überschreiten, die erfüllt die kumulativen Bedingungen von mindestens 20 % im prozentualen Anteil und einem absoluten Wert von mindestens 5.000 Lei, ergibt sich aus dem Vergleich der in den Zeilen des vom Steuerpflichtigen eingereichten Mehrwertsteuerberichts eingegebenen Werte mit denen, die den Zeilen des vorausgefüllten RO e-TVA-Berichts entsprechen.

Wollen Sie jetzt einen Preis?