GD Nr. 1506/2024 zur Festlegung des garantierten Mindestbruttogrundgehalts pro Land

GD-Nr. 1506/2024 zur Festlegung des Mindestbruttogrundgehalts für das Land, dessen Zahlung garantiert ist (4.050 Lei ab 1. Januar 2025)

Konf. HG Nr. 1506/2024, beginnend mit dem 1. Januar 2025wird das Brutto-Mindestgrundgehalt für das zu zahlende Land in Geld festgesetzt, ohne Erhöhungen und sonstige Zuschläge, in Höhe von 4.050 Lei pro Monat, bei einem normalen Arbeitszeitplan von durchschnittlich 165.334 Stunden pro Monat, was 24.496 Lei/Stunde entspricht.
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