Steuerliche Änderungen eingeführt durch Gesetz 296 vom 27.10.2023
Durch Gesetz 296 vom 27.10.2023 eingeführte Steueränderungen. Für Kleinstunternehmen ändern sich die Steuersätze ab dem 1. Januar 2024 wie folgt: 1 % für Kleinstunternehmen, die einen Umsatz von nicht mehr als 60.000 Euro inklusive erzielen und keine Leistungen erbringen die Aktivitäten aus Punkt 2 unten; 3 % für Kleinstunternehmen, die: einen Umsatz von über 60.000 Euro erzielen; oder Tätigkeiten ausführen, die den CAEN-Codes entsprechen: 5821 –