Die Verpflichtung, an natürliche Personen ausgestellte Rechnungen ab dem 01.01.2025 in RO einzureichen

Die Verpflichtung, die E-Rechnung in RO einzureichen der ausgestellten Rechnungen an natürliche Personen Beginnend mit 01.01.2025

Conf.oug 138/2024, beginnend mit dem 01.01.2025, für die Lieferungen von Waren sowie für die Dienstleistungen in der B2C -Beziehung (Rechnungen, die an natürliche Personen ausgegeben wurden) Sie sind verpflichtet, die Rechnungen im RO-E-Rechnungssystem einzureichen.

Warenlieferungen/Erbringung von Dienstleistungen an eine natürliche Person gemacht Dies wird nicht in Bezug auf den Lieferanten/Anbieter durch einen steuerlichen Identifikationscode oder die Identifizierung durch den persönlichen numerischen Code als in der B2C -Beziehung durchgeführt angesehen. Wenn der Begünstigte, eine natürliche Person, nicht von einem steuerlichen Identifikationscode identifiziert wird, werden die Rechnungen mit einem Code ausgestellt, der aus 13 Ziffern anstelle des Steueridentifikationskodex des Begünstigten besteht.

Wenn der Steuerzahler keinen Identifikationscode kommunizieren möchte, enthält die Rechnung automatisch einen 13 -Di -Code.

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