Abgabe der Erklärung 216 durch juristische Personen die in Rumänien zugelassene/zugelassene Autos besitzen, deren individueller Kaufwert höher ist 375.000 RON
Die Sondersteuer auf hochwertige bewegliche Güter es wird durch Formular 216 erklärt „Erklärung zur Sondersteuer auf unbewegliche und bewegliche Vermögenswerte von hohem Wert“.
Diese Erklärung wird von Steuerzahlern, juristischen Personen, die in Rumänien zugelassene/zugelassene Autos besitzen und deren individueller Kaufwert übersteigt, ausgefüllt und bei der zuständigen zentralen Steuerbehörde eingereicht 375.000 lei.
Abgabefrist des Formulars 216 an die zuständige zentrale Finanzbehörde bis 31. Dezember 2024.