Die Erhöhung der Entsendungs-/Entsendungspauschale ab 1. April 2023
Jeder Kategorie von Steuerpflichtigen steht die vereinfachte Ratenzahlung für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten für die nach dem Tag der Ausrufung des Notstands fälligen Haupt- und Nebensteuerpflichten zu.